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LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2009 - 6 Ta 273/09 |
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LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. November 2009 - 6 Ta 273/09 (https://dejure.org/2009,21802)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufhebung von Prozesskostenhilfe bei Zahlungsrückstand; Wirkungen der Aufhebung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 122; ZPO § 124 Nr. 4
Aufhebung der Prozesskostenhilfe bei Zahlungsrückstand; Wirkungen der Aufhebung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz - 7 Ca 2260/04 07.10.2008
- ArbG Koblenz, 07.10.2008 - 7 Ca 2260/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.12.2008 - 6 Ta 213/08
- ArbG Koblenz, 16.09.2009 - 7 Ca 2260/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2009 - 6 Ta 273/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.12.2008 - 6 Ta 213/08
Ratenzahlungsanordnung im Prozesskostenhilfenachprüfungsverfahren
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2009 - 6 Ta 273/09
Maßgeblich für die Reduzierung war die Berücksichtigung der von der Beschwerdeführerin geltend gemachten Abzahlung von Beerdigungskosten an ein Beerdigungsinstitut und die Stadt, die zu einem damals berücksichtigungsfähigen Einkommen für die Ratenfestsetzung von 250, 49 EUR führte (vgl. Beschluss des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 30. Dezember 2008 - 6 Ta 213/08 - (Bl. 134 - 136 d. A.) Bezug.
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2009 - 6 Ta 232/09
Aufhebung von Prozesskostenhilfe
Auf den am 16. September 2009 zugestellten Beschluss reagierte die Klägerin mit am 15. September 2009 beim Arbeitsgericht auch zur Parallelbeschwerde (6 Ta 273/09) eingegangenem Schreiben und wies insbesondere auf eine eingetretene Arbeitslosigkeit mit dem Bezug von Arbeitslosengeld hin.Die Beschwerdeführerin hat sich in einem zweiten Verfahren (6 Ta 273/09) nämlich zugleich gegen eine Aufhebungsentscheidung des Rechtspflegers gewandt.